Graf Georg von Henneberg bekundet, dass ihm der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn Burg und Stadt Möckmühl verliehen hat.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt, dass er dem mittlerweile verstorbenen Grafen Philipp von Nassau auf Bitten des 1419 verstorbenen Mainzer Erzbischofs Johann II. von Nassau Burg und Stadt Möckmühl rechtmäßig zu Lehen gegeben hatte.
Graf Michael von Wertheim und seine Frau Sophia, denen Graf Georg von Henneberg und dessen Frau Johanne einen Kaufbrief über Schloss und Stadt Möckmühl gegeben haben, sprechen diese wegen der darin enthaltenen Bestimmung über die Währschaft frei.
Graf Michael von Wertheim und Kraft von Hohenlohe werden wegen eines Streits um den Besitz von Burg und Stadt Möckmühl vor Gericht geladen. Am 11.1. wird geurteilt, dass Graf Michael Möckmühl mit allem Zubehör dem mainzischen Hofmeister Weiprecht von Helmstadt zu übergeben habe, der die Besitzungen Kraft von Hohenlohe übertragen werde, nachdem dieser an Graf Michael von Wertheim 9000 Gulden bezahlt habe.
Möckmühl wird als "Merkmuehle" bezeichnet.
Laut Fries leiht sich Herzog Ulrich von Württemberg 20000 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra. Jener wird aber vom Schwäbischen Bund aus seinem Herzogtum vertrieben, das an Kaiser Karl V. verkauft wird. Dieser leiht weitere 20000 Gulden von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet diesem Möckmühl.
Laut Fries erobert Herzog Ulrich von Württemberg sein Land zurück und zahlt 20000 Gulden an Bischof Konrad von Bibra zurück. Dieser gibt den Anspruch auf weitere 20000 Gulden auf und dem Herzog Stadt und Amt Möckmühl zurück.
Möckmühl gehört heute zum Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg).