Es werden zwei Schulmeister genannt, später ein Rektor und ein Kantor.
Rechts vom Weg nach Eyrichshofen auf dem "Siechenanger" steht ein Siechenhaus. Diesem Haus der "Sondersiechen" vermachte Johann von Helb 1463 zwei Gulden.
Thomas von Lichtenstein nimmt drei Viertel des Zehnts zu Ebern vom Bischof von Würzburg zu Lehen. Dies kaufte er von Hans von Lichtenstein.
Walburga von Bibra erklärt, dass ihrem verstorbenen Vater Jörg von Bibra ein Viertel der Städte und Ämter Ebern und Seßlach im Wert von 2000 fl von Wilhelm von Schweigerer vererbt worden sei. Nach Jörgs Tod wurde beschlossen, dass davon ein Anteil von 1400 fl an Jörgs Witwe Margarethe, der Rest an Walburga gehen soll.
Der Würzburger Bischof Johann von Grumbach erklärt, dass einer seiner Vorgänger die Ämter Ebern und Seßlach der Familie Schweigerer für 8400 Gulden verpfändet habe. Davon habe Eck von Schweigerer 4400 Gulden getragen und die Hälfte an den Ämtern besessen. Georg vom Stein zum Altenstein erhält von Eck wiederum ein Viertel von dessen Hälfte für 1100 Gulden verpfändet. Drei Jahre später bestätigt Bischof Rudolf von Scherenberg diese Besitzverhältnisse.
Ebern gibt 300 fl als Bede an das Hochstift Würzburg ab.
Laut Lorenz Fries tauschen die Herren von Lichtenstein die ihnen verschriebene Hälfte an den Ungeldseinnahmen zu Ebern, deren Wert im Jahr 1433 auf 600 Gulden erhöht wurde, an Georg von Rauheneck.
Laut Lorenz Fries überlässt Bischof Rudolf von Scherenberg der Stadt Ebern die Einnahmen aus dem Wegezoll, damit sie davon das Pflaster und die Wege ausbessern kann.
Laut Lorenz Fries verschriebt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Apel von Lichtenstein jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Ebern, was mit insgesamt 800 Gulden wieder einzulösen ist.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof der Stadt Ebern eine Polizeiordnung.