Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern dieselben Freiheiten wie Papst Clemens VII.
Innozenz VII. erlässt ein Conservatorium an den Bischof von Bamberg, den Abt des Klosters St. Jakob in Würzburg und den Abt des Marienklosters Erfurt, dass die Lehnsmänner, Fürsten, Grafen, Herren und Niederadlige des Hochstifts Würzburg ihre Lehen von einem Würzburger Bischof empfangen und deshalb die entsprechenden Pflichten und althergebrachten Lehendienste leisten sollen.
Johannes XXIII. erlässt ein Conservatorium an den Abt von St. Jakob in Würzburg sowie die Dekane der Stifte St. Stephan in Bamberg und St. Peter und Alexander in Aschaffenburg gegen diejenigen, die gegen die im Hochstift Würzburg lebenden Geistlichen, Städte, Menschen und Güter gewaltsam vorgehen und sie berauben.
Die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim), die jährlich 120 Gulden beträgt, ist für 1000 Gulden an Graf Wilhelm von Henneberg verpfändet. Der neu gewählte Bischof Johann von Grumbach leiht sich von Gregor Heimburg (Hainburg) 1600 Gulden, um die Bede wieder abzulösen. Mit den restlichen 600 Gulden finanziert Bischof Johann seine päpstliche Bestätigung in Rom. Die Bede von Kolitzheim wird also für 1600 Gulden an Gregor Heimburg verpfändet.
Paul II. erlässt ein Conservatorium an den Abt von St. Jakob über die päpstlichen Statuen und Archidiakone.
Es ergeht ein päpstliches Conservatorium an den Bischof von Bamberg und die Dekane von Eichstätt und Aschaffenburg gegen die Weitergabe von Würzburger Kirchengut und gegen die Verhinderung der Gerichtsbarkeit.
Papst Clemens VII. übergibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern die Vogtei mit ihren Rechten und Pflichten sowie Schutz und Schirm über alle Kirchen und Klöster (sowohl exemte als auch nicht exemte), die innerhalb des Hochstifts Würzburg und dessen weltlicher Obrigkeit liegen. Außerdem darf ein Würzburger Bischof von den Kirchen- und Klostergütern und den dazugehörigen Personen Beherbergung, Kriegsfolge, Fron, Dienste und Schutzpflicht fordern.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Recht, jedes Kloster im Hochstift Würzburg zu visitieren und zu reformieren.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Indult, dass er das Hab und Gut sowie das Einkommen von Personen, die ihre Ordenskleidung ablegen und den Orden verlassen, in Besitz nehmen und zum Unterhalt von Gelehrten oder für andere sinnvolle Dinge einsetzen darf.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern ein Indult, die Güter, Privilegien, Schriften, Kleinodien, und Vermögen aller Klöster zu beschützen und die administrative Verwaltung zu übernehmen. Papst Paul III. bestätigt dieses Indult Bischof Konrad von Bibra bis auf Widerruf.