Die Privilegien des Hochstifts Würzburg, die die Bischöfe von Päpsten, Kaisern und Königen erhielten, finden sich im liber privilegiorum.
Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck) hat von den Würzburger Bischöfen das Schloss und die Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zu Lehen. Als er aber stirbt, lässt er nur eine Tochter namens Udahild (dochter Udalhilt) als Erbin zurück. Nachdem Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg stirbt und Otto von Wolfskeel Bischof wird, handelt er mit Udahild über die Lehen ihres Vaters: der Bischof fordert, dass Udahild alle Ansprüche und Rechte an Schloss und Stadt Gemünden sowie Rothenfels an den Bischof abtrete. Dafür muss er allerdings einen Vertrag mit Kaiser Ludwig IV. dem Bayern und seinen Söhnen eingehen. Da sich Bischof Otto von Wolfskeel aber eine zeitlang weigert, die Stiftsregalien von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer zu empfangen, da dieser vom Papst exkommuniziert wurde, fällt der Bischof beim Kaiser in Ungnade. Der Bischof besteht darauf, dass einer der kaiserlichen Söhne die Hälfte und der Stift ein Drittel der Schlösser und Städte Gemünden und Rothenfels erhalten sollen und dass die Hälfte von den Bischöfen zu Würzburg den Kaisersöhnen zu Lehen gehen soll. Über beide Teile soll ein anderer verfügen. Außerdem soll im Fall einer Verpfändung, die eine Partei die andere auslösen und die Kaisersöhne den Zweiten Pfennig, der Bischof den Drittem Pfennig abgeben. Weiterhin wird ein gemeinsamer Burgfrieden festgelegt. Für den Fall, dass eine der Parteien ihren Teil verkaufen will, steht der anderen Partei das Vorkaufsrecht zu. Es wird zusätzlich festgelegt, dass im Kriegsfall, sofern die Städte und Einwohner keinerlei Partei ergreifen, und bei fälligen Bauarbeiten, die Kaisersöhne weiterhin den Zweiten Pfennig und der Stift den Dritten Pfennig entrichten sollen. Herzog Stefan II. Pfalzgraf bei Rhein bestätigt dem Bischof von Würzburg diese Verhandlung.
Gegen Leute, die Kirchen, geistliche Personen und Güter in der Stadt und im Bistum Würzburg angreifen, schädigen, betrügen oder andere Rechte verletzen, gibt es päpstliche Konservatorien (Schutzbestimmungen). Für nähere Informationen verweist Fries auf das Stichvort Conservatoria.
Gregor Heimburg (Haimburg) leiht Bischof Johann von Grumbach 1400 Gulden, damit dieser seine päpstliche Bestätigung finanzieren kann.
Bischof Rudolf von Scherenberg schickt einen Hilferuf an alle Geistlichen im Hochstift, ihn gegen die Einfälle der Türken zu unterstützen. Die Vorsteherin des Klosters Gerlachsheim (Gerlachshaim) weigert sich gegen die ersuchte Hilfe und legt ein Privileg des Papstes vor, dass bestätigt, dass sie und ihr Kloster von solchen Leistungen befreit sind. Bischof Rudolf von Scherenberg legt dagegen Beschwerde ein. Es kommt allerdings zu keiner Einigung und das Verfahren wird ad acta gelegt. Die Nachtragshand merkt folgende Orte an: Schönau (Schonaw), Schönrain am Main (Schonrain) und Schäftersheim (Schefftershaim).
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.
Die Nonnen des Klosters Gnadental bei Schwäbisch Hall (closter nit fer von Hall am Kochen ligend) weigern sich die Türkensteuer an Bischof Rudolf von Scherenberg zu entrichten. Diese Streitfrage kommt schließlich vor den Papst.
Eine Bulle Papst Leos X. (Babst Leo des 10) regelt, wie man gegen Verbrecher vorgehen soll, die die geistliche Freiheit des Hochstifts Würzburg antasten, sobald man ihrer habhaft wird.
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.
Papst Clemes VII. gestattet Bischof Konrad von Thüngen, seine geistlichen Lehen zusammenzuziehen. Dieses Privileg gilt für zehn Jahre.