Lorenz Fries hat bis zu diesem Eintrag beinahe sämtliche Ereignisse zu den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) berichtet, wobei darunter viele sind, die nur Mainbernheim betreffen. In den nächsten Einträgen geht er chronologisch noch einmal zurück (wider hinter sich zusehen) und schildert kurz Ereignisse, die erwähnenswert sind.
Fries schreibt, dass von zwei Marschällen berichtet wird. Wie diese ihr Amt empfangen haben, ist Fries jedoch nicht bekannt
In dem Kaufbrief zwischen Bischof Hermann von Lobdeburg und Graf Otto von Botenlaube (Oten von Botenlauben) sind unter deren angehängten Siegeln nicht nur die zuvor aufgezählten Geschlechter aufgereiht, sondern auch der Besitz, die Güter und dieNutzungsrechte, welche gekauft wurden. Daher gehen viele davon aus, dass das Marschallamt neben den Geschlechtern ebenfalls mit dem Besitz, den Gütern und den Nutzungsrechten ausgestattet wurde, allerdings ist in dem Brief nur von den Geschlechtern die Rede. Laut Fries wird dies einem fleißigen Leser dieses Briefes wird dies auffallen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg: Lorenz Fries findet im Lehenbuch von Bischof Gerhard von Schwarzburg, der nach dem zuvor genannten Bischof Albrecht beständig regiert, keine Aufzeichnungen darüber, dass die Grafen von Henneberg das Marschallamt des Hochstifts Würzburg oder andere Lehen empfangen hätten.
Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Bischof Konrad von Thüngen schenkt seinem Sekretär Lorenz Fries, gebürtig aus Mergentheim (Secretari Lorentz Fries von Mergethaim) einen Kramladen in der Judengasse und zwei Morgen Weingarten, die im Grass liegen. Die verschenkten Güter gehörten zuvor dem Spengler Georg Schappel (Georg Schappel spengler).
Während des Bauernkriegs im Jahr 1525 wird in Würzburg kein Gericht abgehalten. Davon ist auch das Gerichtsgremium des Oberrats betroffen. Die Angehörigen des Domkapitels kommen nach dem Ende des Bauernkriegs zu Bischof Konrad von Thüngen und bitten ihn, den Oberrat sowie andere Gerichtsinstanzen wieder abhalten zu lassen. Der Bischof gibt seine Einwilligung, jedoch stellt er folgende Bedingungen: der Oberrat soll von ursprünglich 15 Personen auf neun verkleinert werden. Außerdem soll dem Schultheiß im Oberrat das Recht der sogenannten Umfrage (das Recht, die Stimmabgabe zu überwachen und durchzuführen) zustehen, das sonst dem Bischof zusteht. Der Bischof fordert weiterhin, dass der Oberrat eine neue Satzung und Ordnung erhält. Aber das Domkapitel weigert sich sowohl gegen die Verkleinerung der Mitgliederzahl des Rats als auch dagegen, dass dem Schultheißen das Recht der Umfrage übertragen werden soll. Deshalb wird der Oberrat zu Lebzeiten Bischofs Konrad von Thüngen nicht wieder hergestellt. Nach dem Tod des Bischofs wendet sich das Domkapitel an den neuen Bischof, Konrad von Bibra, und bittet ihn, das Gremium des Oberrats wieder aufzustellen und zwar so, wie es vor dem Bauernkrieg zusammengesetzt und geordnet war. Der neue Bischof stellt allerdings auch die Bedingung, dass die Satzung und Ordnung des Oberrats erneuert werden muss. Für die Erneuerung der Satzung und Ordnung werden insgesamt sechs Personen ausgewählt: drei stellt der Bischof, drei das Domkapitel. Der Bischof stellt Heinrich Truchsess, Hofmeister (Hainrich truchsess Hofmaister), Karl Zoller (Carl Zoller) und Lorenz Fries ( Lorentz Fries) auf. Das Domkapitel stellt Heinrich von Würzburg (Hainrich von Wirtzburg), Georg von Maßbach (Georg von Maspach) und Richard von der Kere (Reichart von der Kere) auf. Dieses Gremium beginnt die Satzungen zu erneuern, aber es kommt keine endgültige Erneuerung zustande.
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.
Lorenz Fries schildert seine Laufbahn: Er habe den drei Bischöfen Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt als Kanzleischreiber gedient. Wegen seines treuen Dienstes hätten die Bischöfe ihn in seinem Arbeitsverhältnis behalten und vielfach beschenkt. Fries nimmt dies zum Exemplum für junge Kanzleischreiber, um sie zu Fleiß, Dienstbeflissenheit und Unverdrossenheit anzuhalten.