In dem Kaufbrief zwischen Bischof Hermann von Lobdeburg und Graf Otto von Botenlaube (Oten von Botenlauben) sind unter deren angehängten Siegeln nicht nur die zuvor aufgezählten Geschlechter aufgereiht, sondern auch der Besitz, die Güter und dieNutzungsrechte, welche gekauft wurden. Daher gehen viele davon aus, dass das Marschallamt neben den Geschlechtern ebenfalls mit dem Besitz, den Gütern und den Nutzungsrechten ausgestattet wurde, allerdings ist in dem Brief nur von den Geschlechtern die Rede. Laut Fries wird dies einem fleißigen Leser dieses Briefes wird dies auffallen.