Bezüglich der Formalitäten der Achterklärung und der Lösung von der Acht im Herzogtum Franken verweist Lorenz Fries auf seine Bischofschronik.
Im Landgerichtsbuch finden sich Eintragungen, wie den Verurteilten und Geächteten ihr Landrecht genommen wird und wie man sie ausweist und verbannt, außerdem wie sie sich wieder aus Bann und Acht lösen und ihr Landrecht wieder erhalten.
König Heinrich [VII.] ordnet an, dass Personen, welche geächtet oder wegen Landfriedensbruch verurteilt sind, in den Reichstädten keine Aufnahme finden sollen. Kaiser Friedrich II. bestätigt diese Urkunde ein Jahr später.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
Bischof Johann von Brunn verhängt auf Antrag des Hofmeisters Albrecht von Heßberg (Hesberg) die Acht über die Stadt Schweinfurt.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Der Mainzer Bischof Konrad von Dhaun schlichtet den Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und der Stadt Schweinfurt, über welche Johann zwei Jahre zuvor die Acht verhängt hat, und trifft dabei Regelungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Main, des Geleitrechts auf dem Main, der während des Konfliktes entstandenen Schäden, der Zentgerichtsbarkeit und des Bannrechts in Schweinfurt sowie der Zentschöffen und die Ausführung des Rechts.
Die Helfer von Konrad Schott (Schot) werden durch König Maximilian I. auf Ersuchen der Stadt Nürnberg geächtet, später jedoch wieder aus der Acht gelöst.
Der Fränkische Adel wird im Zusammenhang mit dem Landshuter Erbfolgekrieg wegen seiner Unterstützung für Ruprecht, Kurfürst von der Pfalz und Herzog von Bayern-Landshut, zunächst durch den König geächtet, später jedoch wieder aus der Acht gelöst.
Bischof Konrad von Thüngen verbietet den Einwohnern des Hochstifts, Geächtete und Landfriedensbrecher aufzunehmen oder diesen zu helfen.
Johann Friedrich von Sachsen und Philipp I. von Hessen, die Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes, werden durch Kaiser Karl V. geächtet.