Am 17. November teilen Konrad von Weinsberg und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess von Baldersheim den Ort Aub unter sich auf: Als Trennlinie fungiert die Achse vom Untern zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte unter einander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern des Fritz ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.