Das Hochstift verkauft an Götz Irmut und Götz von Rettersbach eine Gült von 100 Gulden auf die Abgaben der Stadt und des Amtes Homburg für 1000 Gulden. Davon bezahlt Götz Irmut zwei Drittel und Götz von Rettersbach ein Drittel des Betrages. Auch sind die Käufer verpflichtet, sich um den Wald im Amt Homburg zu kümmern, jedoch dürfen sie weder das Holz abholzen lassen, noch verkaufen, außer es besteht ein Bedarf an Brennholz oder Bauholz an der Festung. Falls diese die Burg im Kriegsfall verlieren würden und das Hochstift sie nicht wiedergewinnen könne, so bekommen die Käufer ihr Kaufgeld zurück bezahlt. Das Hochstift behält sich den Wiederkauf vor.