Der Rat von Wertheim und Graf Ludwig von Stolberg-Königstein schließen den so genannten "Königsteiner Kontrakt". Inhalt sind die überlassene (?) Bede, Ungeld, Niederlag (Stapelrecht ?), Nachsteuer, Zuzug-, Weg-, und Standgeld, wofür die Bürger diejenigen herrschaftlichen Schulden, wofür die Stadt Wertheim versetzt war, übernehmen und gegen jährlich 1000 fränkische Gulden von der Bede der herrschaftlichen Kammer (ob die 1000 fl. die Tilgung darstellen oder zusätzlich gezahlt werden müssen, wurde nicht klar). Zudem muss die Stadt die Wege um und in der Stadt, die Schar- und Torwächter, die Stadtdiener und den baulichen Unterhalt Wertheims finanzieren.