Ein Entscheid des Würzburger Bischofs dokumentiert den Wandel der Stadtverfassung Neustadts: aus dem Oberen Rat wird der Innere, aus dem Unteren Rat der Äußere Rat. Anlass der bischöflichen Bestätigung ist ein Streit zwischen dem Inneren und dem Äußeren Rat. Zugleich bietet der Entscheid eine Aufzählung der städtischen Bediensteten. Die Zwölfer des Äußeren Rates hatten sich nicht nur "angemaßt", alle geistlichen Lehen, auf die der Rat zu präsentieren hatte, mitzuverleihen, sondern auch "Stadtschreiber, Schulmeister, Kirchner, Schrotter, Thurnlewt, Torwarten, Flurschutzen, Wechter, Weingarthuter, Verwarer der Slussel zu den thoren und pforten, Hirten und Ammen" zusammen mit dem Inneren Rat zu bestellen. Obwohl der Innere Rat auch den eingezogenen Erkundigungen tatsächlich bisher alle Lehen und Ämter allein vergeben hat, räumt der Bischof dem Äußeren Rat nunmehr das Recht der Mitverleihung der geistlichen Lehen ein, während die Ämterbestellung "wie vor alter herkommen" dem Inneren Rat vorbehalten bleiben soll.