Im Sommer belagert Bischof Gerhard von Schwarzburg mit Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Haßfurt, ohne die Stadt einnehmen zu können.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Das Hochstift verkauft Johann Zobel von Giebelstadt für eine Schuld von 3000 Gulden eine jährliche Gult von 200 Gulden an dem Zoll zu Schlüsselfeld unter dem Vorbehalt der Wiederablösung.
Konrad, Herr von Bickenbach und Burggraf von Miltenberg, bekennt, dass der Teil von Klingenberg, den sein Bruder Dietrich dem Grafen Johann von Wertheim um 3200 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat, von ihm zurückgekauft wurde. Für 1850 Gulden hat er den Grafen auf Bartenstein und Rieneck angewiesen, für 1550 Gulden die Hälfte des genannten Teils von Klingenberg. Die genannte Summe soll binnen 14 Jahren bezahlt werden.
Der Aufstand der Würzburger Bürgerschaft gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und sein Domkapitel zwang den Bischof, die militärische Hilfe der Burggrafen Johann und Friedrich zu Nürnberg in Anspruch zu nehmen. Dafür verschreibt er ihnen einen Teil Kitzingens für 12000 Gulden.
Im Verlauf des Jahrhunderts bringt das Hochstift Würzburg den Besitz von Röttingen wieder an sich.
Die Gebrüder Friedrich, Wilhelm und Georg, Landgrafen in Thüringen, bestätigen, dass das Hochstift Würzburg Schloss und Stadt Königsberg an sie verkauft hat.
Schon im 14. Jahrhundert ist der Markt mit Ausnahme der hohen Rügen vom Gericht des bischöflichen Vogtes oder Amtmanns befreit.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verschreibt Karlstadt um 10000 fl und Mellrichstadt um 6000 fl an das Würzburger Domkapitel. Diesem steht es frei, Städte und Burg an beliebige Personen zu verkaufen oder zu verpfänden.