Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
Aufgrund der schlechten finanziellen Situation ist das Hochstift Würzburg gezwungen, erst zwei Drittel, dann die gesamte Stadt bis zur Wiedereinlösung 1629 an die Nürnberger Burggrafen und an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zu verpfänden.
Die Grafen Hermann und Friedrich von Hennberg beurkunden ihre mit dem Bischof von Würzburg getroffene Vereinbarung, dass die Stadt Münnerstadt zur Abtragung ihrer Schulden innerhalb von sechs Jahren in jährlichen Raten 6000 Gulden bezahlen soll. Die eine Hälfte des Betrages soll den Grafen, die andere Hälfte dem Bischof gezahlt werden. Münnerstadt soll dagegen in dieser Zeit steuerfrei sein.
König Wenzel verleiht den Burggrafen von Nürnberg die verfallenen hohenlohischen Reichslehen, darunter einen Teil der Stadt Kitzingen.
Graf Otto X. von Orlamünde zu Lauenstein verkaufte seine Vogteirechte über Teuschnitz zusammen mit dem Wildbann an das Hochstift Bamberg.
Konrad, Herr von Bickenbach und Burggraf von Miltenberg, bekennt, dass der Teil von Klingenberg, den sein Bruder Dietrich dem Grafen Johann von Wertheim um 3200 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat, von ihm zurückgekauft wurde. Für 1850 Gulden hat er den Grafen auf Bartenstein und Rieneck angewiesen, für 1550 Gulden die Hälfte des genannten Teils von Klingenberg. Die genannte Summe soll binnen 14 Jahren bezahlt werden.
Der wenige Tage nach der Schlacht von Bergtheim nach Nürnberg geflohene Konrad Schilher, Kanoniker von Stift Haug, verfasst für Bischof Gerhard von Schwarzburg ein zur Mäßigung im Strafgericht über die Bürger mahnendes Schreiben.
Unter dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein erhält Haßfurt zwei weitere Jahrmärkte.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts werden "veste und sloß Saleck gerichte, czente ... darczu unß stad Hamelborg ... ußgenommen ... unß kelnerei mit seinen czugehorungen" an Konrad von Steinau-Steinrück versetzt.
Bischof Albrecht von Wertheim erteilte der Stadt Kronach das Privileg, ein Umgeld auf Wein und Bier zu erheben.