Gerick von Holtzendorf bestätigt den Erhalt der Einnahmen aus den Zinsen des Dorfes Freudenberg (Frewdenberg) von Burggraf Johann von Nürnberg.
Die Burggrafen von Nürnberg vermachen dem Kloster Langenzenn ein Stück Wald und einen Fischweiher.
König Wenzel gestattet seinem Schwager, dem Burggrafen Johann von Nürnberg, den durch seine Gemahlin versetzten Ort Prichsenstadt einzulösen.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet das Dorf Rehau an Heinrich von Zedtwitz.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Burggraf Johann von Nürnberg verkauft das Schloss und die Stadt Schauenstein amtmannsweise an Meinhard Götz und Nickel von Watzdorf.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt den Städten Ebern und Seßlach, dass sie dem Hochstift gegenüber die Erbhuldigung geleistet haben, unbeschadet der Tatsache, dass sie an die Baunacher Ritterschaft verpfändet sind.
Der erwählte Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt 1412 der Stadt Haßfurt eine vierjährige Steuer- und Bedebefreiung; im Gegenzug hatte die Stadt 2000 Gulden bischöflicher Schulden bei Ritter Dietrich Fuchs getilgt. Laut Lorenz Fries wurden Dietrich Fuchs diese Schulden in zwei Raten gezahlt: 1000 Gulden am 22.2.1412 und die andere Hälfte am 22.2.1413.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt der Stadt Ebern eine vierjährige Reduktion der Jahresbede von 300 auf 200 Gulden, damit sie ihre Schulden abbezahlen kann. Sie muss versprechen, ohne Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels keine neuen Kredite aufzunehmen.
Laut Fries erneuert Bischof Johann von Brunn die Schuldverschreibung von 1405 bei einer auf 13000 Gulden gestiegenen Pfandsumme.