Burggraf Johann III. von Nürnberg verpfändet Hohenberg, Wunsidel, Arzberg und Schönbrunn an die Ritter von Feilitzsch, von Wildenstein und Sack.
Gerick von Holtzendorf bestätigt den Erhalt der Einnahmen aus den Zinsen des Dorfes Freudenberg (Frewdenberg) von Burggraf Johann von Nürnberg.
Die Burggrafen von Nürnberg vermachen dem Kloster Langenzenn ein Stück Wald und einen Fischweiher.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet das Dorf Rehau an Heinrich von Zedtwitz.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Burggraf Johann von Nürnberg verkauft das Schloss und die Stadt Schauenstein amtmannsweise an Meinhard Götz und Nickel von Watzdorf.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt den Städten Ebern und Seßlach, dass sie dem Hochstift gegenüber die Erbhuldigung geleistet haben, unbeschadet der Tatsache, dass sie an die Baunacher Ritterschaft verpfändet sind.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt der Stadt Ebern eine vierjährige Reduktion der Jahresbede von 300 auf 200 Gulden, damit sie ihre Schulden abbezahlen kann. Sie muss versprechen, ohne Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels keine neuen Kredite aufzunehmen.
Laut Fries erneuert Bischof Johann von Brunn die Schuldverschreibung von 1405 bei einer auf 13000 Gulden gestiegenen Pfandsumme.
Burggraf Johann III. von Nürnberg setzt die Ritter von Feilitzsch als Amtmänner in Hohenberg, Arzberg und Wunsidel ein.