Ludwig von Hohenlohe verspricht König Ludwig IV., ihm oder seinen Erben verpfändete Güter für 5000 Pfund Heller wieder auslösen zu lassen, darunter den Burgstall in Lohr und den Markt in Crailsheim.
Rudolf und Ruprecht, Herzöge von Bayern und Pfalzgrafen bei Rhein, belehnen Kraft von Hohenlohe mit je der Hälfte von Crailsheim und Lohr.
Kaiser Ludwig IV. erhöht das Geld, das Kraft von Hohenlohe auf Crailsheim hat, um weitere 2000 Pfund Heller.
Kaiser Ludwig IV. verpfändet einige Zölle, darunter solche in Crailsheim und Mergentheim, für 2000 Pfund Heller an Kraft von Hohenlohe.
Kaiser Ludwig IV. schlägt auf die Pfandsumme für die an Kraft von Hohenlohe versetzte Stadt Crailsheim nochmals 500 Pfund Heller auf.
Kraft von Hohenlohe erhält die Hälfte von Burg und Stadt Crailsheim von Herzog Stephan von Bayern zu Lehen. Gleichzeitig verpflichtet er sich, mit diesem Lehen dem Herzog gehorsam zu sein und ihm zwei Jahre lang einmal jährlich mit 45 Helmen zu dienen.
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Kaiser Ludwig IV. belehnt Kraft von Hohenlohe mit der Hälfte von Burg und Stadt Crailsheim.
König Karl IV. bestätigt Kraft von Hohenlohe diverse Geleitrechte, darunter das von Crailsheim und das von Mergentheim, die dessen Vorfahren für 6000 Pfund Heller versetzt worden waren.
Im Gültbuch der Herrschaft Hohenlohe werden Abgaben aus dem Amt Crailsheim, darunter auch aus der Stadt und den heutigen Stadtteilen Ingersheim, Goldbach, Onolzheim, Roßfeld, Westgartshausen und Tiefenbach verzeichnet. Auch Zoll, Ungeld und Mühlengeld werden genannt.