Kraft von Hohenlohe verkauft dem Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneburg Burg und Stadt Möckmühl für 4500 Gulden ("kleine guldin"). Es wird beurkundet, dass der Erzbischof Stadt und Umland nicht stärker als gewöhnlich besteuern und die Stadt baulich erhalten soll ("in gewonlichen buwe haltin").
Da Röttingen vom Stift Fulda zu Lehen geht, aber als Eigengut verkauft werden soll, versprechen Kraft und Anna von Hohenlohe, die Übereignung beim Stift Fulda zu erwirken. Sollte dies binnen eines Jahres nicht gelingen, soll das Hochstift Würzburg zum Ausgleich andere Güter erhalten, darunter Burg und Stadt Möckmühl, aber Röttingen wieder zurückgeben.
Der Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneburg verkauft mit Zustimmung des Kapitels Burg und Stadt Möckmühl an den Ritter Engelhart von Hirschhorn ("Hirtzhorn").
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gibt seine Einwilligung zum Verkauf von Burg und Stadt Möckmühl durch Kraft und Anna von Hohenlohe und deren Sohn Kraft an Engelhard von Hirschhorn. Da beides vom Hochstift Würzburg zu Lehen geht, gibt er die Besitzungen gleichzeitig Engelhard zu Lehen.
Als Richter in Möckmühl sind Alber Volprecht und Walther ob dem Brunnen genannt.
Das Landgericht von Nürnberg übergibt dem Burggrafen Friedrich V. die Bebenburgischen Güter, darunter Möckmühl.
Ulrich von Hohenlohe nimmt Weikersheim und Möckmühl, jeweils Burg und Stadt, vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Auf Bitten Eberhards von Rosenberg verleiht der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein einige würzburgische Lehen Eberhards dem Ulrich von Rosenberg, darunter "Eberhards Teil" von Bischofsheim und dessen Teil am Möckmühler Zehnten.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und seine Ehefrau Anna von Hohenlohe verkaufen 1410 auf Wiederkauf den halben Teil von Schloss und Stadt Möckmühl nebst Zubehör (folgt genauere Beschreibung) an Dieter Landschad von Steinach und dessen Ehefrau Irmgard für 5500 Gulden. 1434 wird die Urkunde vom Rat der Stadt Frankfurt vidimiert.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und seine Ehefrau Elisabeth von Lothringen verkaufen 1413 auf Wiederkauf an Konrad Schenk von Erbach und dessen Ehefrau Margarete von Steinach die Hälfte von Burg und Stadt Möckmühl mit allem Zubehör für 4500 Gulden. 1434 wird die Urkunde vom Rat der Stadt Frankfurt vidimiert.