König Maximilian I. belehnt die Herren von Haunau und das Erzstift Mainz mit dem Freigericht.
Im allgemeinen wurden im Jahr drei ordentliche oder " ungebotene" Gerichtstage gehalten; das Gericht Somborn kannte zwei, Alzenau vier. Daneben gab es die gebotenen Gerichtstage, die alle 14 Tage einbeurfen wurden, wenn mindestens drei Männer es verlangten. Die Verkündung des Gerichts geschah in der Pfarrkirche oder durch einen Landsknecht.
Jetzt erst huldigen die Märker den neuen Herrschaften.
Das Erzstift Mainz ist Landesherr.
Alzenau liegt in der Diözese Würzburg, Dekanat Alzenau.
Alzenau gehört zur Diözese Würzburg, Dekanat Alzenau.
Das Stadtrecht wird erneuert.
Alzenau gehört heute zum Landkreis Aschaffenburg im Regierungsbezirk Unterfranken.