Die gemeinsame Landesherrschaft über das Freigericht Wilmundsheim üben Hanau und Mainz aus.
Der Centgraf, der die "gesamte öffentliche" und peinliche Gerichtsbarkeit in seinen Händen vereinigte, versah ein Amt nach seiner Wahl auf die Dauer eines Jahres in Alzenau, wenn er sich gut hielt, für sein Lebtag. Nach erlangtem Urteil führte er das Urteil mit dem Gericht oder einigen Schöffen aus.
Jetzt erst huldigen die Märker den neuen Herrschaften.
Das Erzstift Mainz ist Landesherr.
Alzenau liegt in der Diözese Würzburg, Dekanat Alzenau.
Alzenau gehört zur Diözese Würzburg, Dekanat Alzenau.
Das Stadtrecht wird erneuert.
Alzenau gehört heute zum Landkreis Aschaffenburg im Regierungsbezirk Unterfranken.