Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Dietrich Schott erhält den halben Seßlacher Zehnten vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Stadt und Amt Ebern sowie Stadt und Amt Seßlach werden laut Lorenz Fries von der Baunacher Ritterschaft bei den Herren von Waldenfels und den Herren Schott von Schottenberg für 6033 ungarische und böhmische sowie 733 rheinische Gulden ausgelöst. Der Würzburger Bischof verschreibt der Baunacher Ritterschaft für die selbe Summe beide Ämter und Städte.
Eine Stadtmauer wird erwähnt.
Hans und Apel von Lichtenstein erhalten die Hälfte weniger 1/8 des Seßlacher Zehnts vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt den Städten Ebern und Seßlach, dass sie dem Hochstift gegenüber die Erbhuldigung geleistet haben, unbeschadet der Tatsache, dass sie an die Baunacher Ritterschaft verpfändet sind.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändete laut Lorenz Fries am 19. November 1412 jeweils das Amt und das Schloss zu Ebern, Seßlach und Geiersberg an die Ritterschaft, die an der Baunach saß, für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden.
Seit 1450 gibt es wohl eine Volksschule.
Eberhard von Lichtenstein nimmt 1/6 des Zehnten in Seßlach vom Bischof von Würzburg zu Lehen.
Otto von Lichtenstein nimmt 1/6 des Zehnten in Seßlach vom Bischof von Würzburg zu Lehen.