Kaiser Maximilian I. dehnt die Verleihung der Regalien an Bischof Friedrich von Wirsberg aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg fordert die Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Werthaim), Castell (Castell) und Hohenlohe (Hoenlohe) zum Dienst auf.
Bischof Lorenz von Bibra hilft dem König Maximilian I. (Konig Maximilian) bei Angelegenheiten mit Frankreich (Franckreich) und Böhmen (Behaim), worüber ihm eine Quittung vom König geschrieben wird.
Bischof Lorenz von Bibra ersucht König Maximilian I. in Nördlingen (Nordlingen) persönlich um die Verleihung seiner Regalien und seiner weltlichen Befugnisse. Im Beisein der Fürsten, Grafen, Herren, Edelleute und treuen Gefolgsleute nimmt der König in königlicher Zierde auf seinem Lehenstuhl Platz und verleiht Bischof Lorenz von Bibra alle Regalien seines Hochstifts, seine Lehen, weltlichen Befugnisse, Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte, Würden, Zierden, Gerichtsrechte und die dazugehörenden Gerichte, wobei die Rechte des Reichs und der Fürsten gewahrt werden. Im Gegenzug leistet er den gewohnten Eid, dass er nämlich als Gegenleistung gehorsam und gnädig gegenüber dem Reich sei und diesem gemäß seiner Pflichten diene. Das schließt auch seine eigenen Untertanen mit ein. Diesem Eid folgt das Gebot an die Untertanen des Bischofs, ihm unabhängig von ihrem jeweiligen Stand oder ihrem Wesen getreu zu sein.
Die eben genannten Fahnen sind an einem goldenen Schaft befestigt und werden samt kleineren Fahnen zwischen Bischof Lorenz von Bibra und König Maximilian I. aufgestellt.
Die Prozession wird von der Blutfahne angeführt. Dieser folgen die zwei Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken, die wiederum von vielen anderen Fahnen begleitet werden. Diese Fahnen werden vor König Maximilian I. getragen, vor dem Bischof Lorenz von Bibra niederkniet und ihn um seine Regalien ersucht. Diese werden ihm nach der Verlesung des gewohnten Eides verliehen. König Maximilian I. bekommt nacheinander die Blutfahne, die Fahne des Hochstifts Würzburg und schließlich die Fahne des Herzogtums Franken angereicht und übergibt sie jeweils an Bischof Lorenz von Bibra. Daraufhin verleiht er ihm die Regalien des Hochstifts und seine weltlichen Befugnisse, die zu achten er der Ritterschaft und dem gemeinen Volk gebietet.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.
Es findet eine Versammlung in Würzburg (wurtzburg) statt. Die dort festgehaltenen Beschlüsse werden als Schreiben an die Gesandten übergeben. Die Städte Bamberg ( Bamberg) und Würzburg haben sich auf eine Antwort, die Beschlüsse betreffend, geeinigt. Bevor sie diese weitergeben, besprechen sie sich mit der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg). Die endgültige Antwort der drei Fürsten wird für gut befunden und dem Kaiser oder dem Reichsregiment vorgelegt. Durch diese Handlung werden weitere Unruhen verhindert.
Auf dem Reichstag zu Konstanz (Castnitz) werden König Maximilian I. (konig Maximilian) 120.000 Rheinische Gulden für seinen Zug nach Rom von den Kurfürsten und Fürsten bewilligt. Die Summe wurde aufgeteilt, weshalb Bischof Lorenz von Bibra 1320 Rheinische Gulden auf dem Reichstag an den König übergibt und hierüber eine Quittung bekommt.
Bischof Konrad von Thüngen erhält von Kaiser Karl V. einen Brief, in dem der Kaiser seine Verleihung der Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Bischofs und des Hochstifts bestätigt und ersucht Bischof Albrecht von Brandenburg ( albrecht Bischof zu Maintz), Friedrich III., Herzog von Sachsen (Friderich hertzog zu Sachsen), seinen Bruder Johann, Herzog von Sachsen (Hertzpg Hans sein bruder), Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg (Joachim Marggraf zu Brandenburg), Bischof Georg Schenk von Limpurg (Brag Bischof zu Bamberg), Georg den Bärtigen, Herzog von Sachsen (Georg hertzog zu Sachsen) und Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg (Casimir) um ihre Meinungen zur Verleihung des Herzogtums Franken, zusätzlich zu den Lehen des Hochstifts, an Bischof Konrad von Thüngen. Mit dieser würden fürstliche Herrschaftsrechte einhergehen, die Schlösser, Städte, Herrschaften und die Landgerichtsbarkeit umfassen würden. Bischof Konrad von Thüngen verweist in diesem Kontext auf die gewohnheitsmäßige Verleihung dieser Rechte und Lehen an seine Amtsvorgänger und die Tatsache, dass Kaiser Maximilian I. ihm die Verleihung dieser Rechte und Lehen zugesagt hat. So kommt es zu Worms (wormbs) tatsächlich zur beschriebenen Verleihung und das sogar ohne jede Vorbehalte. So erhält Bischof Konrad von Thüngen vollständig und unabänderlich das Herzogtum Franken samt den Obrigkeite, Gerichtsbarkeiten und Gerechtigkeiten.