Johannes XXIII. erlässt ein Conservatorium an den Abt von St. Jakob in Würzburg sowie die Dekane der Stifte St. Stephan in Bamberg und St. Peter und Alexander in Aschaffenburg gegen diejenigen, die gegen die im Hochstift Würzburg lebenden Geistlichen, Städte, Menschen und Güter gewaltsam vorgehen und sie berauben.
Einst haben Beschlüsse des Domkapitels einstimmig erfolgen müssen. Der später auf dem Konstanzer (Constentz) Konzil abgesetzte Papst Johannes XXIII. setzt das bisherige Statut außer Kraft, so dass seither der Mehrheitsbeschluss gültig ist.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.