Höchstadt ist als bambergischer Amtssitz gesichert.
Die Stadterhebung erfolgt durch die Hohenzollern mit einer Namensänderung (Weißenkirchen zu Weißenstadt).
Altdorf wird erbliches Lehen der Grafen von Nassau.
Die Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg bestätigen dem Kloster Waldsassen den Kauf eines Hofs in Weißenstadt.
Die Brüder Arnold und Haiman von Hirschberg erhalten von den Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg Güter in Weißenstadt.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
Graf Albrecht von Oettingen gibt dem Ellwangener Abt Kuno von Gundelfingen die Stadt Gunzenhausen zurück, die er von diesem zu Lehen erhalten hatte, mit dem Ersuchen, die Stadt Burkhardt von Seckendorf zu verleihen.
Albrecht II. von Hohenlohe, Bischof von Würzburg, wird als Pfleger der Bürger von Rothenburg bezeichnet. In einem Streit zwischen ihm und den Bürgern einerseits mit dem Ritter Heinrich von Dürrwangen werden Schiedsrichter bestellt.
König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unverzüglich zu huldigen und sagt sie gleichzeitig von allen Eiden, die sie vorher dem Herzog Friedrich von "Tegge" (Teck?) geschworen haben, los.