Höchstadt ist als bambergischer Amtssitz gesichert.
Altdorf wird erbliches Lehen der Grafen von Nassau.
Der Aufstand der Handwerker für mehr Mitbestimmungsrecht im Rat wird von König Karl IV. niedergeschlagen.
Die Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg bestätigen dem Kloster Waldsassen den Kauf eines Hofs in Weißenstadt.
Die Brüder Arnold und Haiman von Hirschberg erhalten von den Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg Güter in Weißenstadt.
König Karl IV. verleiht unter dem Grafen Ludwig von Hohenlohe das Stadtrecht.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe und Burggraf Johann von Nürnberg verbürgen sich für König Karl IV., dass dieser die Stadt Gelnhausen innerhalb eines Jahres aus der Verpfändung an Graf Günther von Schwarzburg und den Nordhausener Propst Heinrich von Hohnstein lösen werde.
Graf Albrecht von Oettingen gibt dem Ellwangener Abt Kuno von Gundelfingen die Stadt Gunzenhausen zurück, die er von diesem zu Lehen erhalten hatte, mit dem Ersuchen, die Stadt Burkhardt von Seckendorf zu verleihen.
Albrecht II. von Hohenlohe, Bischof von Würzburg, wird als Pfleger der Bürger von Rothenburg bezeichnet. In einem Streit zwischen ihm und den Bürgern einerseits mit dem Ritter Heinrich von Dürrwangen werden Schiedsrichter bestellt.
König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.