Hans von Lichtenstein legt einen Streit zwischen den Thüringer Grafen und Markgrafen von Meißen einerseits und dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein über Rechtsstreitigkeiten und beiderseitige Rechte in Königsberg bei.
Der Hauptmann des fränkischen Landfriedens vermittelt einen Waffenstillstand zwischen dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und der Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber.
Noch vor der Reichsacht brennt der Burggraf von Nürnberg zusammen mit dem Bischof von Würzburg die Burgen im Rothenburger Land nieder.
Der Waffenstillstand zwischen dem Burggrafen von Nürnberg und der Stadt Rothenburg o. d. Tauber wird vereinbart.
Das königliche Hofgericht erklärt alle Urteile, die das Gericht der Stadt Rothenburg o. d. Tauber bezüglich der Städte des Nürnberger Burggrafen gefällt hat, für ungültig. Laut Landfriedensbeschluss darf allein der Burggraf selbst Gericht in den Ortschaften abhalten.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verbündet sich mit dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg gegen die Stadt Rothenburg o. d. Tauber.
Das königliche Hofgericht setzt den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in Nutzgewähr aller Güter und Habe der Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber.
Noch vor der Reichsacht brennt der Burggraf von Nürnberg zusammen mit dem Bischof von Würzburg die Burgen im Rothenburger Land nieder.
Die Stadt Rothenburg o. d. Tauber beklagt sich beim Burggrafen Friedrich von Nürnberg wegen der Verletzung des Waffenstillstands.
1407 führen die Spannungen zwischen Gemeinde und Rat zu einem offenen Konflikt: keine Ratssitzung und Abhörung der Bürgermeisterrechnungen dürfen ohne Präsenz des Burggrafen, Stadtschultheißen oder Amtskellers stattfinden.