Durch die kaiserliche Belehnung Würzburgs mit den "Münnerstadter Lehen" 1587, nämlich mit einem Viertel an Blutbann und Zoll zu Münnerstadt sowie 1588 mit dem ehemals stolbergischen Viertel an Münnerstadt erhielten diese Besitzwechsel ihre reichsrechtliche Sanktionierung.
Die Vorstadt jenseits des Krumbachs reichte schon 1595 bis an den Friedhof.
Im Salbuch von 1615 ist die Stadt in vier Viertel eingeteilt: das erste Viertel (auch Stifts- oder Herrenviertel genannt) im Südosten mit 50 Häusern, zwei halben Huben (eine davon dem Stadtmüller gehörig) und der Ziegelhütte, das andere Viertel (auch Froschau-Viertel genannt) im Nordosten mit 32 Häusern, der Badstube, einer Hofstatt und der "Stattmüll", das dritte Viertel (auch Gansgaß-Viertel genannt) im Nordwesten mit 35 Häusern und einer Hofstatt, sowie das vierte Viertel (auch Marktplatz-Viertel genannt) mit 41 Häusern und zwei Hofstätten.
Bis 1640 erhöht sich die Zahl der Anwesen auf 96, die, abgesehen von fünf Anwesen des Klosters Marienburg, ganz zum eichstättischen Pflegamt Abenberg gehören. Lediglich vier weitere Anwesen in der Vorstadt haben andere Besitzer.
Außerhalb der Stadmauer befinden sich im Jahre 1758 im Süden lediglich die Gallenmühle (Hirschmühle, Nr. 2), die Ziegelhütte (Nr. 4) und zwei weitere Häuser (Nr. 3 und 5), eine Gruppierung von Anwesen, die auf dem Spalter Ortsblatt von 1821 als Obere Vorstadt eingezeichnet ist.
Die "Untere Vorstadt" entsteht mit zwölf Häusern (Nr. 239-250) zwischen 1758 und 1792 im Norden jenseits der Rezat.