Christoph Franz von Hutten, Bischof von Würzburg, verleiht den Meistern des Fischerhandwerks Veit Hügel d.Ä., Andres Böhm, Georg Adam Fleischmann und Philipp König den Fischzoll.
Der Bischof von Würzburg, Christoph Franz von Hutten, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Der Würzburger Bischof Christoph Franz von Hutten erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in 10 Punkten.
Der Würzburger Bischof Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim verleiht den Meistern des Fischerhandwerks Andreas Böhm, Georg Adam Fleischmann, Valentin Hückel und Johann König den Fischzoll.
In der vetterschen Oberamtsbeschreibung von 1732 werden 333 private Anwesen genannt, darunter drei Mahlmühlen (Sägmühle, Mittelmühle, Obermühle), eine Walkmühle, acht Tavernwirtschaften (Goldener Stern, Weißes Lamm, Löwe, Roter Ochse, Schwarzer Adler, Grüner Baum, Weißes Roß, Engel), zehn Erbbrauhäuser, fünf Schmieden, zwölf Bäckereien, zwei Badhäuser und 22 Judenhäuser.
Das Bierbrauen war als Gemeindebraurecht den Bürgern am städtischen Brauhaus gestattet.
Es werden hundert Hausbesitzer registriert, darunter 93 Handwerker.
Der Würzburger Bischof Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim genehmigt zwei weitere Jahr- und Viehmärkte.
Im Jahre 1739 werden in Hilpoltstein genannt: 24 Bäcker, 17 Metzger, 14 Schneider, zwölf Weber, zehn Schuster, sechs Melber, fünf Weiß- und Rotgerber, vier Schmiede, vier Schreiner, vier Nagelschmiede, vier Fassbinder, drei Wagner, drei Zimmerleute, drei Seiler, drei Hafner, zwei Säckler, zwei Färber, zwei Maurer, zwei Schlosser, zwei Glaser, zwei Bader, zwei Sattler, zwei Kupferschmiede, ein Tuchmacher, ein Huter, ein Müller, ein Zeugmacher.
Die Fruchtpreise in Wertheim sind für die Jahre 1743 bis 1749 aufgezeichnet.