Burggraf Johann von Nürnberg setzt Heinrich Tauchersdorf als Kastner in Pegnitz ein.
Erkinger von Schwarzenberg, das erste bekannte Glied seines Hauses, erwirkt als Ortsherr das Stadtrecht von Kaiser Sigismund.
Albrecht von Egloffstein verkauft dem Ritter Stefan von Abenberg einen Hof in Abenberg.
Engelhard von Eberstein, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, bestätigt den Brüdern Henlin und Lutz Rabstech und Kunz Kempff, Bürgern und Fischern zu Würzburg, den Fischzoll und somit den Lehenbrief Bischof Johanns II. von Brunn vom 28.3.1412. Er lässt das Urteil in das Landgerichtsbuch schreiben und gibt ihnen den Brief darüber.
Hans Lange von Weyfla, der "Arznnid", bekennt, dass er von nun an in der Stadt Wertheim wohnen und wie bisher der Herrschaft und dem Hofgesinde mit seiner Kunst dienen und dafür jährlich ein Fuder Wein mit zehn Maltern Korn erhalten solle.
Karlstein Vorcham ist der erste bekannte Schulmeister.
Die Schöffen des Landgerichts und der Zent Wertheim legen fest, dass alle in der Freiung der Stadt Wertheim begangenen Frevel (u.a. Diebstahl, Mord, Brandstiftung) von den Grafen von Wertheim zu ahnden sind. Unter den 14 Schöffen sind aus Wertheim Siegfried Bartholomeus und Kunz Stecher genannt.
Georg Zollner von Rotenstein nimmt fünf Morgen Weinberg in der Sanderau in Würzburg von Graf Johann von Wertheim zu Lehen.
Klaus Münzmeister von Würzburg urkundet, dass der Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun derzeit eine silberne Münze zu Miltenberg schlagen lässt und Graf Johann von Wertheim dieselbe Münze durch ihn hat schlagen lassen. Bei einem Probationstag in Miltenberg habe es sich gezeigt, dass die von ihm geschlagene Münze schlecht ist, so dass er den beiden mit Leib und Gut verfallen ist. Auf Fürbitte einiger Adliger wurde ihm die Strafe erlassen, er darf aber lebenslänglich nicht mehr münzen und auch nicht das Mainzer Stift betreten.
Der Priester Konrad Reichart von Bischofsheim bekommt die Schule in Wertheim verliehen.