Die Brüder Johann und Eberhard Voyte von Saltzberg beziehen die eine Hälfte der Judensteuer zu Bischofsheim, die andere Hälfte bezieht das Hochstift Würzburg bis zu dessen Wiederkauf durch das Hochstift.
Das Hochstift Würzburg und die Stadt Iphofen vereinbaren Bestimmungen, die die Besteuerung und die Veräußerung der dortigen Güter betreffen.
Das Hochstift Würzburg setzt die Steuern zu Iphofen für die nächsten acht Jahre auf jährlich 400 Pfund Heller fest und gestattet die Verwendung von 100 Pfund Hellern und dem Umgeld zum Nutzen der Stadt.
Das Hochstift Würzburg verkauft unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes die jährliche Gült an der Bede der Stadt Meiningen an Johann von Helbe, dessen Abgabeneinnahmen jährlich 60 Pfund Heller betragen und an Volknant Wolf, dessen Abgabeneinnahmen sich auf 40 Pfund Heller belaufen, für insgesamt 1000 Pfund Heller.
Das Hochstift Würzburg verkauft Siegfried vom Stein für 1000 Pfund Heller eine Gült von 100 Pfund Heller aus den Gefällen zu Neustadt an der Saale unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Die Stadt Iphofen verpflichtet sich zu jährlicher Steuerzahlung von ihren Gütern an das Hochstift Würzburg und deren ausschließlicher Vergabung an dasselbe.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt den Erhalt von 4000 Pfund Heller, die ihm die Stadt Nürnberg für Bede und Steuer zu entrichten hatte.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel inkorporiert dem Würzburger Domkapitel einen Teil des Weinzehnten in Iphofen.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel verkauft dem Würzburger Domkapitel Teile des Getreide- und Weinzehnten sowie einen Hof in Mainbernheim.
Ulrich von Hanau verteilt seine Güter unter seinen Söhnen. Demnach sollen Reinhard und Kraft nach dem Tod des Vaters dessen Teil der Burg Rothenfels erhalten und ihnen sollen auf Lebenszeit 400 Pfund Heller Einnahmen aus Rothenfels garantiert werden.