Die Markgrafen Friedrich und Sigmund von Brandenburg bestätigen der Gemeinde Burgbernheim ihre steuerlichen Einnahmen, nämlich den vierten Pfennig aus dem Bußgeld und die Hälfte aus dem Bußgeld bei Freveln, die in ihrem Wildbad zum Hl. Geist begangen wurden. Darüber hinaus darf sie auf jede Maß Getränk 1 Pfennig Ungeld verlangen, muss dafür aber jährlich 40 Heller an die Markgrafen abführen.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan jährlich 21 Gulden auf die Bede zu Ebern.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries seinem "leibbarbirer und Camerer" Eberhart Butner jährlich an Petri Cathedra 10 Gulden an den Steuereinnahmen in Iphofen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt laut Lorenz Fries im Jahr 1492 Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen jährliche Einkünfte von 15 Gulden in Arnstein so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Wilhelm, Georg und Burkard vom Stein zum Altenstein jährlich je 100 Gulden an den Einnahmen in Ebern und Hassfurt für insgesamt 3800 Gulden.
Nachdem der Würzburger Bischof den Bewohnern Iphofens 27 Jahre die Steuern um 200 Gulden nachgelassen hatte, genehmigte er laut Lorenz Fries, dass sie bis zu seinem Tode jährlich nur 700 Gulden zahlen sollten und nach seinem Tod wieder jährlich 800 Gulden.
Das durchschnittliche Steueraufkommen je Steuerpflichtiger war in der Vorstadt um 1500 nicht einmal halb so hoch wie in der Oberstadt, wo neben Kaufleuten und Floßherren vermögende Handwerksmeister ansässig waren.
Wilhelm von Leonrod erhält ein Achtel des Lenkersheimer Zehnts vom Bischof von Würzburg zu Lehen. Dieses hatte er vorher von Heinz und Hartung vom Stein zu Altenstein gekauft.
Erhard von Lichtenstein erhält 1/6 des Seßlacher Zehnten vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Die Brüder Kraft, Pankraz und Hieronimus von Lichtenstein erhalten 1/6 des Seßlacher Zehnten vom Würzburger Bischof zu Lehen.