Es wird ein Schulmeister erwähnt.
Der Inhaber einer Messpfründe entlohnt den Schulmeister für Kirchnerdienste.
Der Schulmeister wird für seine Anwesenheit bei einer Jahrtagsfeier entlohnt.
Mit Hans Peymer wird ein privater (deutscher) Schulmeister als Bürger aufgenommen.
In einer Salvestiftung tritt erstmals ein Schulmeister auf.
Nach einer Kastenamtsrechnung erfahren wir von einem Schulhaus, aber nicht von einem Schulmeister.
Der Schulmeister wird erwähnt.
In den Ratsprotokollen ist ein Domschulmeister belegt. Dieser dürfte die Aufsicht über das gesamte geistliche und weltliche Schulwesen gehabt haben.
Der Schulmeister wird in einer Gerichtsverhandlung erstmals erwähnt.
Es ist eine Schule bezeugt.