Kunz Achtmann erhält das Arnsteiner Zentgrafenamt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Lorenz von Rosenberg hat, wie sein Vater vor ihm, einen Teil des Buchener Gerichts als Lehen vom Hochstift Würzburg inne.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung für den Markt Schlüsselfeld, die sich mit Fällen übler Nachrede und Beleidigung befasst. Unterschieden wird im Strafmaß, ob ein Mann oder eine Frau Täter war.
Veit Dymper erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Ein Blutgericht findet Erwähnung.
Im 16. Jahrhundert erlebt Königsberg als Folge der konfessionellen Neuordnung (Errichtung des protestantischen geistlichen Gerichts, Aufnahme vieler Pastoren aus den rekatholisierten Würzburger Amtsortschaften, usw.) nochmals eine wirtschaftliche und kulturelle Blüte.
Aus alten bischöflichen Burggütern bildet sich im 15. Jahrhundert das dem Hochstift zu Lehen gehende Rittergut Marktschorgast der von Wallenroth, jedoch ohne Hochgerichtsbarkeit.
In Stadtsteinach ist ein Halsgericht belegt, das bei schweren Verbrechen "Hand und Hals" angeht, d.h. Leibesstrafen verhängt. Die Halsgerichte waren Schöffengerichte, die in jüngerer Zeit meist ausschließlich von den betreffenden Ratsbürgern besetzt waren und unter Vorsitz des landesherrlichen Richters öffentlich tagten. Sie waren daher landesherrliche Hoch- und Blutgerichte für die "vier hohen Rügen", Mord, Raub, Notzucht und Diebstahl wie für alle damit zusammenhängenden "Malefizfälle".
Es findet das "gemaine zentgericht" in der Stadt Rothenfels unter freiem Himmel "vor dem undern thor" statt.
Hans Schneidenwindt, Schultheiß von Schlüsselfeld, erhält das dortige Halsgericht als Lehen vom Würzburger Bischof.