Kunz Achtmann erhält das Arnsteiner Zentgrafenamt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Lorenz von Rosenberg hat, wie sein Vater vor ihm, einen Teil des Buchener Gerichts als Lehen vom Hochstift Würzburg inne.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung für den Markt Schlüsselfeld, die sich mit Fällen übler Nachrede und Beleidigung befasst. Unterschieden wird im Strafmaß, ob ein Mann oder eine Frau Täter war.
Veit Dymper erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Im 16. Jahrhundert erlebt Königsberg als Folge der konfessionellen Neuordnung (Errichtung des protestantischen geistlichen Gerichts, Aufnahme vieler Pastoren aus den rekatholisierten Würzburger Amtsortschaften, usw.) nochmals eine wirtschaftliche und kulturelle Blüte.
Aus alten bischöflichen Burggütern bildet sich im 15. Jahrhundert das dem Hochstift zu Lehen gehende Rittergut Marktschorgast der von Wallenroth, jedoch ohne Hochgerichtsbarkeit.
Es sind der Amtskeller, die zwei Bürgermeister und die zehn Räte als Besetzung des Gerichts angegeben.
Der Centgraf, der die "gesamte öffentliche" und peinliche Gerichtsbarkeit in seinen Händen vereinigte, versah ein Amt nach seiner Wahl auf die Dauer eines Jahres in Alzenau, wenn er sich gut hielt, für sein Lebtag. Nach erlangtem Urteil führte er das Urteil mit dem Gericht oder einigen Schöffen aus.
Im allgemeinen wurden im Jahr drei ordentliche oder " ungebotene" Gerichtstage gehalten; das Gericht Somborn kannte zwei, Alzenau vier. Daneben gab es die gebotenen Gerichtstage, die alle 14 Tage einbeurfen wurden, wenn mindestens drei Männer es verlangten. Die Verkündung des Gerichts geschah in der Pfarrkirche oder durch einen Landsknecht.
Bischof Lorenz von Bibra verträgt die Stadt Volkach, die Kartause und das Dorf Astheim nach Streitigkeiten um die Nutzung der örtlichen Gewässer. Die Streitigkeiten sollten aber noch weiter anhalten.