Der Bischof von Bamberg, Johann Philipp von Gebsattel, bestätigt den Meistern des Schusterhandwerks in Stadt und Hauptmannschaft Kronach die Schusterordnung des Bamberger Bischofs Neidhard von Thüngen vom 29.2.1596, fügt jedoch sechs Punkte über die Beschau der Schuhe auf den Märkten und Kirchweihen bei.
Die Fischer erhalten eine Zunftordnung.
Bischof Julius Echter erließ eine Ordnung für die Gesellen und Lehrlinge der Münnerstadter Sattlerzunft.
Eine Ordnung für die Wertheimer Bäcker wird erlassen.
Die Zunftordnung der Wertheimer Rotgerber und Schuhmacher ist erhalten.
Der Würzburger Bischof Franz von Hatzfeld gibt dem Handwerk der Fischer zu Würzburg eine neue Ordnung in 28 Punkten.
Der Würzburger Bischof Franz von Hatzfeld gibt dem Würzburger Handwerk der Fischer eine neue Stubenordnung in zehn Punkten, da sie durch die Schweden um ihre alte Stubenordnung gekommen sind.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts wird das Bergamt in Goldkronach aufgrund des Niedergangs des Bergwerkbetriebs aufgehoben und nach Naila verlegt.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Schönborn bestätigt dem Fischerhandwerk zu Würzburg die Stubenordnung seines Vorgängers Bischofs Franz von Hatzfeld vom 5.9.1635.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Schönborn bestätigt dem Fischerhandwerk zu Würzburg die Ordnung der Bischöfe Melchior und Franz (4.4.1635) in 25 Punkten.