Die Schmiede und Wagner erhalten eine Zunftordnung.
Die Schlosser, Schreiner und Glaser erhalten eine Zunftordnung.
Das Reichshofratsurteil erlaubt dem Dompropst, Zünfte zu errichten.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp Franz von Schönborn bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Johann Philipp Franz von Schönborn, Bischof von Würzburg, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Der Bischof von Würzburg, Christoph Franz von Hutten, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Der Würzburger Bischof Christoph Franz von Hutten erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in 10 Punkten.
Die Zunftordnung der Wertheimer Schuhmacher wird erneuert.
Das Würzburger Fischerhandwerk soll hinsichtlich der Regulierung der Fischtaxe unter dem Polizeigericht des Oberen Rats, jedoch hinsichtlich des Fischzolls, der Fischerordnung und anderer Handwerksangelegenheiten unter der Regierung und dem Lehenhof stehen. Das Handwerk soll keine Missbräuche und unnützen Gebote einführen.
Der Bischof von Würzburg, Karl Philipp von Greiffenclau-Vollraths, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.