Die Schmied- und Wagnerzunft werden voneinander getrennt.
Ein Schiffs- und Taxreglement für die Wertheimer Schifferzunft wird erlassen.
Der Würzburger Bischof Adam Friedrich von Seinsheim erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Die Nagelschmiede erhalten eine Zunftordnung.
Die Glaser und Drechsler werden aus der Schreinerzunft herausgenommen und für sie wird eine eigene Zunft mit neuen Zunftartikeln eingerichtet.
Infolge der ausländischen Konkurrenz und mangelnder Flexibilität geht die Tuchindustrie im 18. Jahrhundert wieder zurück, so dass 1776 nur noch 39 Tuchmacher ihr Handwerk betreiben.
Eine Generalzunftordnung wird entworfen.
Es werden 32 Schiffer, 32 Gesellen und ein Lehrjunge genannt.
Nach Streitigkeiten wegen der Fronleichnamsprozession, bei der die Zünfte in der Reihenfolge nach ihrem Alter dem Zug folgen, wird eine klare Regelung aufgestellt. Diese besagt, dass bei der Fronleichnamsprozession folgende Reihenfolge einzuhalten ist: 1. Schiffer- und Fischerzunft, 2. Bauzunft, 3. Häcker, 4. Bender, 5. Schneider, 6. Leinweber, 7. Wollenweber, 8. Barbierer, 9. Metzger und Bäcker, 10. Schuhmacher, 11. Strumpfweber und 12. Krämer.
Die Zunftartikel der Wertheimer Strumpfweber sind erhalten.