Nach Streitigkeiten wegen der Fronleichnamsprozession, bei der die Zünfte in der Reihenfolge nach ihrem Alter dem Zug folgen, wird eine klare Regelung aufgestellt. Diese besagt, dass bei der Fronleichnamsprozession folgende Reihenfolge einzuhalten ist: 1. Schiffer- und Fischerzunft, 2. Bauzunft, 3. Häcker, 4. Bender, 5. Schneider, 6. Leinweber, 7. Wollenweber, 8. Barbierer, 9. Metzger und Bäcker, 10. Schuhmacher, 11. Strumpfweber und 12. Krämer.
Die Zunftartikel der Wertheimer Strumpfweber sind erhalten.
Der Prozeltener Schifferzunft wird das Fruchteinladen untersagt, ein Platzgeld und eine Fischereieinschränkung verfügt.
Der Würzburger Bischof Georg Karl von Fechenbach erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Georg Karl von Fechenbach, Bischof von Würzburg, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.