Laut Fries schenkt König Heinrich III. Bischof Bruno und dem Stift Würzburg etliche Gefälle und Nutzrechte in Möckmühl.
Albert von Hohenlohe nimmt die Burg Möckmühl mit ihren Zugehörungen vom Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe zu Lehen.
Albert von Hohenlohe und seine Ehefrau Hedwig (?, "Hedwigi conthorali") erhalten die Burg Möckmühl vom Würzburger Elekt Wolfram von Grumbach zu Lehen.
Albrecht von Hohenlohe und seine Ehefrau Hedwig vermachen dem Hochstift Würzburg die Burg Möckmühl, falls sie ohne Erben sterben.
Albrecht von Hohenlohe und seine Ehefrau Hedwig vermachen dem Hochstift Würzburg Stadt und Burg Möckmühl. Im Gegenzug wird Albrecht Amtmann von Stolberg.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel gibt Burg und Stadt Möckmühl als Lehen an Albert von Hohenlohe.
Gottfried und Elisabeth von Hohenlohe überlassen ihre Teile Heidingsfelds und Kitzingens (mit Einwilligung Krafts von Hohenlohe) dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel und erhalten im Tausch Burg und Stadt Möckmühl.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestätigt eine durch den verstorbenen Albrecht von Hohenlohe und die Gemeinde in Mockmühl gestiftete Frühmesse des Altars der heiligen Katharina. Er befreit deren Güter und Einkünfte von allen öffentlichen Leistungen.
Kraft von Hohenlohe bestätigt, dass Möckmühl und Röttingen, jeweils Burg und Stadt, vom Stift Fulda zu Lehen rühren (13.8.). Wenige Tage später erhält er beide als Lehen zugesprochen (16.8.).
Da Röttingen vom Stift Fulda zu Lehen geht, aber als Eigengut verkauft werden soll, versprechen Kraft und Anna von Hohenlohe, die Übereignung beim Stift Fulda zu erwirken. Sollte dies binnen eines Jahres nicht gelingen, soll das Hochstift Würzburg zum Ausgleich andere Güter erhalten, darunter Burg und Stadt Möckmühl, aber Röttingen wieder zurückgeben.