Der Mainzer Erzbischof Adolf I. von Nassau und der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn schlichten Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt und Windsheim.
Die Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber nimmt den Burggrafen Friedrich von Nürnberg für seine Lebenszeit zum Pfleger an und zahlt ihm dafür jährlich 400 rheinische Gulden.
Es sind Fronleichnams-, Dreikönigs-, und Kirchweihspiele durch die Schulmeister nachweisbar.
Die Stadt Rothenburg o. d. Tauber und die Stadt Windsheim schließen ein Bündnis gegen mögliche Feinde ("Jedermann"), das aber ausdrücklich nicht gegen den Bischof von Würzburg und den Burggrafen Friedrich von Nürnberg gerichtet ist.
Die Stadt hält die Verbindung zum abgesetzten König Wenzel aufrecht. Dieser verspricht Unterstützung gegen Friedrich VII., den Burggrafen von Nürnberg (1405-1407).
Die Reichsstadt Rothenburg o.d. Tauber will ihre Zwistigkeiten mit den Burggrafen von Nürnberg durch einen Schiedsrichter lösen.
Rothenburg o. d. Tauber verweigert die Huldigung des 1400 zum deutschen König gewählten Pfalzgrafen Ruprecht.
Pfalzgraf Ludwig bei Rhein verträgt die Städte Rothenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall und Windsheim mit Bischof Johann von Egloffstein.
Der Rat erlaubt dem Stadtschreiber Heinrich, Unterricht zu halten.
König Ruprecht will in dem Streit zwischen dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber entscheiden.