Kaiser Friedrich I. entscheidet den Rechtsstreit zwischen dem Domkapitel von Bamberg und Adalbert von Truhendingen um den Markt in Staffelstein zu Gunsten des Domkapitels von Bamberg. Er räumt jedoch den auf den Gütern der Würzburger Kirche wohnenden Leuten gewisse Sonderrechte ein.
In Staffelstein wird eine Mühle erwähnt.
Staffelstein hat eine wachsende Bedeutung als Amtssitz des Bamberger Domkapitels.
Staffelstein als "civitas" genannt.
Staffelstein kommt in den Besitz des Bamberger Domkapitels.
Bischof Friedrich III. von Aufsess von Bamberg erlaubt die Befestigung der Stadt.
Von König Sigismund bekommt Staffelstein vier Märkte verliehen.
Ein Seel- oder Armenhäuschen wird von Pfarrer Heinrich Rosenberger gestiftet.
In einer Jahrtagsstiftung wird der Schulmeister erstmals erwähnt.
Vier Märkte werden von Kaiser Friedrich III. gestiftet.