Erste Nennung der fränkischen Urpfarrei St. Martin, deren Kirche sich in der Friedhofskapelle erhielt.
Wörth ist als Mainzer Lehen in der Hand der Herren von Breuberg.
Die drei Erbtöchter der Herren von Breuberg bringen Wörth an ihre Ehemänner Graf Rudolf von Wertheim, Konrad von Trimberg und Gottfried Herr zu Eppstein.
Der Anteil Konrad von Trimbergs an Wörth geht durch Kauf an den Grafen von Wertheim über.
Graf Eberhard von Wertheim und Konrad von Weinsberg einerseits sowie die Luckartin von Eppstein andererseits beschließen die wechselweise Bestellung von Pfarreien, u.a. in Wörth.
Die Urpfarrei St. Martin wird dem neu entstandenen Stift Amöneburg bei Marburg inkorporiert.
Die Zugehörigkeit aller Breuberg anhängenden Güter wird festgeschrieben. Demnach gehören der halbe Zehnt und ein Teil des Ruderzinses von Wörth den Herren von Eppstein.
Der Wein- und der Fruchtzehnt in Wörth gehört Graf Michael von Wertheim und seiner Frau Sophia.
Wörth geht an das Erzstift Mainz (Grafen von Wertheim), das hier schon seit 1298 berechtigt ist.
Das Erzstift Mainz verpfändet Wörth an die Freiherren von Hoheneck.