König Albrecht I. von Habsburg überlässt Albert von Hohenlohe die Reichsgüter unter dem Berg, darunter Uffenheim und Heidingsfeld, auf fünf Jahre gegen jährliche Zahlungen an Graf Ludwig von Öttingen.
König Heinrich VII. verpfändet Albert von Hohenlohe die Reichsgüter unter den Bergen und am Main, darunter Uffenheim.
Der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt bewilligt die Verpfändung von Reichsgütern, darunter Uffenheim, an Albert von Hohenlohe.
König Ludwig IV. bestätigt Ludwig von Hohenlohe die Verpfändung einiger Orte, darunter das Dorf ("villa") Uffenheim. Diese wurden bereits von König Heinrich VII. an Ludwigs Vater Albert von Hohenlohe für 2000 Pfund Heller versetzt.
Kaiser Ludwig IV. erhöht die Summe, für die Uffenheim an Ludwig von Hohenlohe verpfändet ist, um 2000 Pfund Heller.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihre Güter untereinander auf. Dabei erhält Ludwig unter anderem drei Viertel Uffenheims.
König Johann von Böhmen gibt seine Zustimmung, dass Lutz von Hohenlohe mehrere an ihn verpfändete Reichsgüter, darunter Uffenheim, so lange besitzen soll, bis das Reich diese ganz ausgelöst hat. Gleichlautende Willebriefe sind erhalten von Herzog Rudolf von Sachsen, Erzbischof Heinrich von Mainz, Rudolf Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf Ludwig von Brandenburg (jeweils 11.3.1339) und Erzbischof Balduin von Trier (16.3.1339).
König Karl IV. bestätigt Ludwig von Hohenlohe diverse Lehen, darunter Uffenheim.
König Karl IV. verleiht unter dem Grafen Ludwig von Hohenlohe das Stadtrecht.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung einer ewigen Frühmesse in Uffenheim durch seinen Bruder Ludwig von Hohenlohe und trifft nähere Bestimmungen darüber.