Engelhard von Eberstein, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, bestätigt den Brüdern Henlin und Lutz Rabstech und Kunz Kempff, Bürgern und Fischern zu Würzburg, den Fischzoll und somit den Lehenbrief Bischof Johanns II. von Brunn vom 28.3.1412. Er lässt das Urteil in das Landgerichtsbuch schreiben und gibt ihnen den Brief darüber.
Eberhard Zingel aus Heidingsfeld nimmt von Graf Johann von Wertheim folgendes Mannlehen: eine Badestube in Würzburg, genannt zum "Bayerfuhß Zagel" und drei daneben gelegene Häuser, genannt "zu der Geigen" sowie fünf Morgen Acker in der Sanderau ("Sonderawe"), die Weingärten waren. Diese hatte seine Familie seit 1407 inne. Dazu kommen nun ein Haus in Würzburg, genannt "das Crotenloch" und acht Morgen Acker und weitere drei Morgen in der Sanderau. Dieses Lehen nahmen die Erben Zingels erneut von den jeweiligen Grafen von Wertheim in den Jahren 1437, 1445, 1454, 1497, 1498, 1506, 1527, 1533 und 1542. Danach gaben sie es an den Würzburger Bürger Michael Schmitt.
Graf Johann zu Wertheim verleiht Berthold von Kolen und Klaus Gerung gemeinschaftlich 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau in Würzburg, die Berthold bisher allein inne gehabt hat.
Georg Zollner von Rotenstein nimmt fünf Morgen Weinberg in der Sanderau in Würzburg von Graf Johann von Wertheim zu Lehen.
Klaus Münzmeister von Würzburg urkundet, dass der Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun derzeit eine silberne Münze zu Miltenberg schlagen lässt und Graf Johann von Wertheim dieselbe Münze durch ihn hat schlagen lassen. Bei einem Probationstag in Miltenberg habe es sich gezeigt, dass die von ihm geschlagene Münze schlecht ist, so dass er den beiden mit Leib und Gut verfallen ist. Auf Fürbitte einiger Adliger wurde ihm die Strafe erlassen, er darf aber lebenslänglich nicht mehr münzen und auch nicht das Mainzer Stift betreten.
Ein Türmer soll auf dem Domturm installiert werden. Er soll dreimal blasen "nämlich so sich Tag und Nacht scheiden und zu Mitternacht und so sich Nacht und Tag scheiden". Ein anderer Türmer soll "die Nacht alle Stunde verkünden mit einem Waldhorn" und im Falle von Feuer sollen sie dies mit einer Laterne anzeigen und die Uhrglocke betätigen. (1,40 r).
Graf Albrecht von Wertheim, Pfleger des Stifts Würzburg, verspricht dem Würzburger Bischof Johann II. von Brunn, ihm bei der Erlangung der Huldigung der Städte im Stift behilflich zu sein. Namentlich genannt werden Würzburg, Neustadt (keine genauere Bestimmung möglich) und Meiningen. Sollten diese drei die Huldigung verweigern, will Albrecht das "sloss vnsern Frawenberg" dem Bischof und Domkapitel übergeben.
Bürgermeister und Rat der Stadt Würzburg senden eine Klageschrift gegen ihren Bischof Johann II. von Brunn an das Konzil von Basel .
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn stellt dem Stift Würzburg und dem Bürgermeister und Rat daselbst eine Urkunde aus, um in Zukunft Gewalttätigkeiten, Schaden und Verdorbenheit vorzubeugen, die diesen von demselben Bischof Johann seither zugefügt worden sind.
Dekan Richard von Masbach, die Kanoniker des Hochstifts Würzburg und Bürgermeister und Rat der Stadt Würzburg reichen eine Klageschrift bei dem Konzil von Basel gegen ihren Bischof Johann II. von Brunn ein wegen dessen Gewalttätigkeiten, Bedrückung von Land und Leuten des Stifts und Verschwendung der Kirchengelder.