In Stadtsteinach ist ein Halsgericht belegt, das bei schweren Verbrechen "Hand und Hals" angeht, d.h. Leibesstrafen verhängt. Die Halsgerichte waren Schöffengerichte, die in jüngerer Zeit meist ausschließlich von den betreffenden Ratsbürgern besetzt waren und unter Vorsitz des landesherrlichen Richters öffentlich tagten. Sie waren daher landesherrliche Hoch- und Blutgerichte für die "vier hohen Rügen", Mord, Raub, Notzucht und Diebstahl wie für alle damit zusammenhängenden "Malefizfälle".
Die zahlreichen kleinen Weiler sowie teile im Osten und Westen der Cent werden erst in einem Dörferverzeichnis des "Halsgerichts zu Steinach" von 1510 genannt.
Der Hochgerichtsbereich umfasst folgende 9 Hochgerichtssprengel: Hochstift Bamberg besteht aus dem Centamt (Halsgericht) Enchenreuth, dem Centamt Kupferberg (Sitz Marktschorgast) mit den Halsgerichten Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktschorgast und Marktleugast, dem Centamt (Halsgericht) Stadtsteinach und dem Centamt (Halsgericht) Wartenfels.
Stadtsteinach gehört heute zum Landkreis Kulmbach im Regierungsbezirk Oberfranken.