Der jüngere Graf Ludwig von Rieneck und seine Erben müssen für den Fall, dass sie ein Burggebäude in Schlüchtern errichten, die Treue zum Bischof von Würzburg versprechen. Ludwig besitzt also das Burglehen in Schlüchtern. Falls Ludwig ohne Erben sterben sollte, geht das Lehen zusammen mit anderen Lehen wieder in den Besitz des Bischofs zurück.
Ulrich von Hanau und seine Ehefrau Agnes verkaufen dem Kloster Schlüchtern u.a. ein Steinhaus mit Kapelle in Schlüchtern.
Graf Ludwig von Rieneck verkauft Brandenstein und Schlüchtern für 1500 Pfund Heller an Ulrich von Hanau.
Das Hofgut in Schlüchtern ist nachweisbar. Dieses steht sicherlich in engem Zusammenhang mit dem trimbergischen Kloster. Heute befindet sich an dem Ort das Lautersche Schlösschen.
Das Hochstift Würzburg verleiht Ulrich von Hanau und seinen Erben die heimgefallenen Gerichte Schlüchtern und Hasela (heutiges Altenhaßlau bei Gelnhausen) als Mannlehen, wofür er die Festung Bütthard erhält.
Ulrich von Hanau bittet den Bischof von Würzburg, seine Brüder Johann und Reinhard gleich ihm in diverse Lehen, darunter der halbe Schlüchterner Zoll, einzusetzen.
Graf Philipp von Hanau nimmt in Vormundschaft für seinen gleichnamigen Neffen das halbe Gericht in Schlüchtern vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Graf Reinhard von Hanau nimmt das halbe Gericht zu Schlüchtern vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.
Schlüchtern wird als "Schuchter" erwähnt.
Graf Reinhard von Hanau nimmt das halbe Gericht zu Schlüchtern vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.