Der Würzburger Bischof Albrecht hat der Frau Elisabeth von Hohenlohe für alle Einkünfte von Weikersheim eine jährliche Natural- und Geldreichnis versprochen.
Die Geistlichen in der Herrschaft Weikersheim erhalten Schutz an Leben und Besitz von Kraft von Hohenlohe, seiner Frau Anna, seinem Sohn Kraft und seiner Schwester Irmgard von Nassau.
Kraft von Hohenlohe und dessen Erben dürfen mit Erlaubnis Kaiser Karls IV. in Weikersheim Stock und Galgen errichten. Bisher hatten die Bürger von Weikersheim in Hollenbach Recht suchen müssen.
Das Stift Fulda hat die Lehenschaft der Stadt Weikersheim dem Hochstift Würzburg verkauft.
Das Stift Fulda weist Elisabeth von Hohenlohe wegen Weikersheim an das Hochstift Würzburg als nunmehrigen Lehensherrn.
Friedrich von Hohenlohe gibt das Lehen an das Hochstift zurück.
Ulrich von Hohenlohe nimmt Weikersheim und Möckmühl, jeweils Burg und Stadt, vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein bestätigt den Verkauf eines Viertels von Schloss und Stadt Weikersheim von Konrad und Anna von Weinsberg an Hans von Eicholzheim. Der Kaufpreis betrug 2000 fl, das Hochstift behält alle Rechte an Stadt und Burg.
Die Brüder Gottfried und Albrecht von Hohenlohe erhalten mehrere Lehen vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein, darunter Burg und Stadt Weikersheim.
Eberhard Trescher nimmt das Weikersheimer Zentgrafenamt vom Bischof von Würzburg zu Lehen.