1426 verpfändet der Fuldaer Abt Johann I. von Merlau an Thomas von Rieneck Festung und Schloss Saaleck, Gericht, Zent, zwei herrschaftliche Vorwerke zu Diebach und Wartmannsroth und die Stadt Hammelburg mit ihren Gefällen für 11200 Gulden.
In Hammelburg wird eine lateinische Stadtschule errichtet, in der man einem in Wittenberg studierten Mitbürger die Leitung überträgt.
Aufgrund einer Revision der Ratsrechte von 1687 bleiben dem Magistrat nur noch Bußen für "geringe Feldvergehen"; in Schul-, Erbschafts-, Kauf- und Verkaufsangelegenheiten liegt die Zuständigkeit allein beim Oberschultheißen.
Die Schmälerung der Rechte des Rats gipfelt in der Verordnung vom 29.3.1773, die dem Stadtmagistrat jegliche eigene Gerichtsbarkeit abspricht. Das Oberamt hat nun die Gerichtsbarkeit auf dem Land und auch in der Stadt auszuüben.
Hammelburg gehört heute zum Landkreis Bad Kissingen im Regierungsbezirk Unterfranken.