Erste überlieferte Verwendung des Stadtsiegels, ein einköpfiger und schlanker Reichsadler.
König Heinrich VII., der Luxemburger, verpfändet die Reichsstadt an den Grafen Berthold II. von Henneberg-Schleusingen.
König Heinrich VII. verleiht Brückenau auf Bitten des Fuldaer Abtes Heinrich V. von Weilnau die Rechte der Stadt Schweinfurt. Als fuldischer Ort wird Brückenau Sitz von vier Burggütern zum Schutz der Brücke über die Sinn.
Willebrief des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt über das an Wasungen erteilte Schweinfurter Stadtrecht.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Otto II. von Wolfskeel Meiningen das Stadtrecht der Reichsstadt Schweinfurt.
Ein Bürger errichtet ein Hospital.
Graf Johann von Henneberg und seine Ehefrau Elisabeth versetzen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift ihre Hälfte von Burg und Stadt Schweinfurt samt der Feste Althaus um 6000 Pfund Heller (15.2.). Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen. In einer Urkunde vom 16.2. wird ein Wiederlösungsrecht vereinbart. Einige Tage später (25.2.) erbitten der Graf und seine Frau die Bestätigung des Geschäfts von König Karl IV. In einer Urkunde vom 3.6.1351 nimmt der Bischof das Althaus auf Bitten der Grafen von dem Geschäft aus.
König Karl IV. gebietet der Stadt Schweinfurt, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und seinem Stift für ihren halben Teil, der bislang dem Grafen Johannes von Henneberg als Pfand gehört hatte und von diesem weiterverkauft worden war, huldigen und gehorchen solle.
Neustadt bei Coburg erhält wohl in Form von Statuten die Schweinfurter Stadtrechte.
Durch die Verpfändung sind wieder die Henneberger und der Bischof von Würzburg im Besitz der Stadt.