Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verschreibt die Stadt den Brüdern von der Tann, denen er Geld schuldet.
Johann II. von Brunn, Bischof von Würzburg, verschreibt Fladungen an den Grafen Georg von Henneberg mit Rückkaufsrecht.
Laut Lorenz Fries verschreibt Bischof Gottfried von Limpurg Eberhart von Eberstein jährlich 30 Gulden auf die Stadt Fladungen.
Ein Schulmeister wird genannt.
Erstmals wird eine Schule erwähnt.
Der Schulmeister wird für seine Anwesenheit bei einer Jahrtagsfeier entlohnt.
Ein Siechenhaus ist bezeugt
Hans Spesshart wird bis auf Widerruf Würzburger Zentgraf von Fladungen.
Hans von der Thann war vom Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg 67 fl Zins auf die Fladunger Bede zugeschlagen worden. Wegen ihrer Schulden und Armut sehen sich die Bürger nicht mehr in der Lage, den Zins zu zahlen. Auf Betreiben von Gottfrieds Nachfolger Johann III. von Grumbach erlässt Adolf der Stadt für zehn Jahre 15 fl.
Nach dem Tod Graf Georgs von Henneberg teilen seine Söhne Friedrich und Otto 1468 das väterliche Erbe unter sich auf, wobei die Pfandschaft Fladungen an Otto fällt.