Otto von Lichtenstein nimmt 1/6 des Zehnten in Seßlach vom Bischof von Würzburg zu Lehen.
Peter von Lichtenstein zu Ahorn nimmt die Hälfte weniger 1/8 des Zehnten in Seßlach vom Bischof von Würzburg zu Lehen.
Heinz von Lichtenstein nimmt 1/8 des Zehnten in Seßlach vom Bischof von Würzburg zu Lehen.
Walburga von Bibra erklärt, dass ihrem verstorbenen Vater Jörg von Bibra ein Viertel der Städte und Ämter Ebern und Seßlach im Wert von 2000 fl von Wilhelm von Schweigerer vererbt worden sei. Nach Jörgs Tod wurde beschlossen, dass davon ein Anteil von 1400 fl an Jörgs Witwe Margarethe, der Rest an Walburga gehen soll.
Der Würzburger Bischof Johann von Grumbach erklärt, dass einer seiner Vorgänger die Ämter Ebern und Seßlach der Familie Schweigerer für 8400 Gulden verpfändet habe. Davon habe Eck von Schweigerer 4400 Gulden getragen und die Hälfte an den Ämtern besessen. Georg vom Stein zum Altenstein erhält von Eck wiederum ein Viertel von dessen Hälfte für 1100 Gulden verpfändet. Drei Jahre später bestätigt Bischof Rudolf von Scherenberg diese Besitzverhältnisse.
Die Bede in Seßlach gibt dem Hochstift Würzburg keine Bede.
In Seßlach wird erstmals ein Schulmeister genannt.
Wahrscheinlich gibt es einen Ober- und einen Unterbürgermeister, neben dem "ganzen Rat".
Christoph von Lichtenstein erhält 1/6 des Seßlacher Zehnten vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Erhard von Lichtenstein erhält 1/6 des Seßlacher Zehnten vom Würzburger Bischof zu Lehen.