Da König Sigismund Karl von Heßberg 2300 Gulden schuldete, verschrieb er ihm Heidingsfeld und Mainbernheim. Um das Jahr 1423 verkauft wiederum Karl von Heßberg den Pfandbrief über Heidingsfeld und Mainbernheim an den Würzburger Bischof Johann II. von Brunn und erhält dafür 300 Gulden. Für die restlichen 2000 Gulden werden Karl von Heßberg Stadt und Amt Ebenhausen verpfändet.
Mainbernheim und Heidingsfeld versuchen, sich an die Thüngen zurückzukaufen.
Der Würzburger Bischof bemühte sich, durch Dienste für Böhmen die Pfandsumme Heidingsfelds und Mainbernheims zu erhöhen, um damit eine Auslösung seitens der Krone immer unwahrscheinlicher zu machen. Da es jedoch laut Lorenz Fries zu Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof und dem König kommt und sich die beiden Städte beim König wegen der Beschneidung ihrer Rechte durch den Bischof beschwerten, wird ein Schiedsgericht eingesetzt, das die gesamte Pfandsumme auf 12400 Gulden und die dem Bischof zustehende Pfandsumme auf 4000 Gulden festsetzt.
Die Reichsstadt Nürnberg erhält für 15100 Gulden, darunter 4000 Gulden für den Würzburger Bischof und 4100 für die von Thüngen, Heidingsfeld und Mainbernheim von König Sigismund zum Pfand.
Die Stadt Nürnberg stellt die Städte Mainbernheim und Heidingsfeld unter den Schutz des Würzburger Bischofs Gottfried IV. Schenk von Limpurg für ein Jahr. Durch diesen Akt sind die Rechte Nürnbergs und der Krone von Böhmen nicht berührt.
Heidingsfeld gerät unter die Herrschaft der Stadt Nürnberg.
Der Schultheiß Klaus Eltlein erhält das Heidingsfelder Halsgericht als Lehen vom Hochstift Würzburg. Am 22.12.1509 ist Jobst Leipold Lehensinhaber.
Da die Reichstadt Nürnberg die Pfandschaft über Heidingsfeld und Mainbernheim laut Lorenz Fries loswerden will, lässt sie von der Pfandsumme (15100 Gulden) 12000 Gulden nach und verschreibt die Städte für 3100 Gulden dem Oberkammermeister des Königreichs Böhmen, Burian von Guttenstein zu Breitenstein.
König Wladislaw von Böhmen verspricht Burian von Guttenstein zu Breitenstein und dessen Sohn Christoph, Heidingsfeld und Mainbernheim bei deren Lebzeiten nicht auszulösen. Dieses Zugeständnis dehnte der König 1480 auf weitere Söhne Burians aus.
Christoph von Guttenstein erhält für Heidingsfeld 15 Jahre die Schirmherrschaft des Bischofs Lorenz von Würzburg gegen 80 Gulden jährliches Schirmgeld, das die Stadt Heidingsfeld entrichten muss. Vom Bischof erhält Christoph zusätzlich 300 Gulden Dienstgeld und eine Hubnerbehausung in Heidingsfeld.