Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan jährlich 21 Gulden auf die Bede zu Ebern.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Wilhelm, Georg und Burkard vom Stein zum Altenstein jährlich je 100 Gulden an den Einnahmen in Ebern und Hassfurt für insgesamt 3800 Gulden.
Ewald von Lichtenstein nimmt den ganzen Zehnt von Ebern vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Laut Lorenz Fries erlaubt der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra Ebern, eine Mühle neben der Badestube an der Baunach unter der Bedingung zu errichten, dass es keine Mahlmühle sei.
Laut Lorenz Fries verkauft Ritter Ewald von Lichtenstein dem Würzburger Bischof Lorenz von Bibra u.a. den Zehnten zu Ebern.
Nachdem Hans Zoller aufgrund seiner Schulden sein Viertel an der Bede zu Ebern, welches er vom Bischof von Würzburg für 630 Gulden erhalten hatte, an Dietz Truchsess von Wetzhausen überschrieb, löst es laut Lorenz Fries der Würzburger Bischof bei diesem wieder aus.
Laut Lorenz Fries erneuert und verbessert Bischof Lorenz von Bibra die von Bischof Rudolf von Scherenberg im Jahr 1489 verliehene Polizeiordnung.
Laut Lorenz Fries gingen die jährlichen 40 Gulden an der Bede zu Ebern, die Apel von Lichtenstein 1489 verpfändet wurden, über den Erbweg an Heinz, Herbert und Hans Maurer. Diese verkauft die jährlichen Einnahmen 1515 für 800 Gulden an die Pfarrei St. Peter in Würzburg
Laut Lorenz Fries verleiht der Würzburger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt der Stadt Ebern eine weiteren Jahrmarkt.
Der Rat der Stadt Ebern besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.