Die Grafen von Wertheim geben der Wertheimer Pfarrkirche eine Ordnung.
Burg und Stadt Wertheim gehen als Lehen von König Sigismund an Graf Georg von Wertheim.
Die Schöffen des Landgerichts und der Zent Wertheim legen fest, dass alle in der Freiung der Stadt Wertheim begangenen Frevel (u.a. Diebstahl, Mord, Brandstiftung) von den Grafen von Wertheim zu ahnden sind. Unter den 14 Schöffen sind aus Wertheim Siegfried Bartholomeus und Kunz Stecher genannt.
Burg und Stadt Wertheim gehen als Lehen von König Sigismund an Graf Johann von Wertheim.
Graf Johann von Wertheim gibt seinem Schreiber Werner Schade die Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle und Zubehör, worunter Ursätze und Fischweide sind, in Erbbestand. Der Beständer hat 50 Gulden zu Ursatz an die Mühle zu wenden. Von dem Mühlbann ist der Vogt nicht ausgeschlossen; dagegen ist jeder dem Bann unterworfen, der in Wertheim Korn oder Weizen kauft, ausgenommen Pfründkorn und solche, die besonderen Dispens von der Herrschaft haben. Der Passus über das Gericht fehlt.
Der Priester Konrad Reichart von Bischofsheim bekommt die Schule in Wertheim verliehen.
Graf Johann von Wertheim beurkundet, dass eine Gesellschaft der Hufschmiede, Schlosser, Rossler (Hufschmiede?), Zimmerleute, Steinmetze, Büttner, Gärtner, Armbruster, Kannengießer und anderer in Wertheim Ansässiger vier Kerzen für bestimmte Gelegenheiten in der Pfarrkirche gestiftet hat. Zudem werden Bestimmungen für die Gesellschaft getroffen.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn gewährt allen Christen, die in der Pfarrkirche von Wertheim nach dem Kompletorium die Antiphon "Salve regina" mitgesungen oder zehnmal den englischen Gruß gebetet haben, einen 40-tägigen Ablass.
Wegen Streitigkeiten im Wertheimer Spital setzt Graf Johann von Wertheim zwei Bürger aus dem Rat als Vorsteher ein. Die Insassen des Spitals sollen ihre Güter dem Spital vermachen. Streitigkeiten zwischen ihnen und dem Spitalmeister sollen durch die Vorsteher entschieden werden. Die vorliegende Urkunde ist ein- bis zweimal jährlich zu verlesen.
Kaiser Sigismund erteilt den Grafen Johann und Michael von Wertheim das Privileg, in ihrer ganzen Grafschaft die Halsgerichtsbarkeit auszuüben. Wenn aufgegriffene Täter vor zwei oder mehr Zeugen ihre Schuld bekennen, dürfen sie sofort bestraft werden.