Poppo von Eberstein meldet Ansprüche auf den sechsten Teil der Stadt Wertheim an. Gemäß dem Urteil eines Schiedsgerichtes verzichtet er darauf und auf einen Zoll, den er in der Stadt hat. Zusätzlich leistet er eine Zahlung von 70 Pfund Heller. Im Gegenzug erhält er von Gräfin Kunigunde von Wertheim deren Viertel der Stadt Widdern und von Konrad von Boxberg dessen drei Viertel.
Graf Poppo von Eberstein verpfändet dem Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt seine Mühle in der Burg Widdern gegen Einkünfte von 20 Pfund Hellern, die ihm als Burglehen in Külsheim übertragen waren. Diese Einkünfte sollen er und seine Erben nun als Burglehen von der Mühle beziehen.
Nach dem Tod Graf Poppos von Eberstein geht Widdern an Gottfried von Hohenlohe.
Graf Johann von Ziegenhain und seine Schwester Hedwig von Eberstein einerseits und Gottfried von Hohenlohe, seine Ehefrau Elisabeth und deren Schwester Künne andererseits einigen sich über die Verteilung des Erbes des Grafen Poppo von Eberstein. Demnach sollen die von Hohenlohe halb Krautheim erhalten, Hedwig dafür u.a. Widdern.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft Kraft von Hohenlohe seine Hälfte von Burg und Stadt Widdern unter Vorbehalt des Wiederkaufs für 2500 kleine Gulden. Der Bischof behält sich auch ein Öffnungsrecht vor.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe kauft den halben Teil von Burg und Stadt Widdern von Graf Poppo von Eberstein um 400 kleine Gulden.
Graf Poppo und Irmgard von Eberstein und Johann von Eberstein verkaufen ihrer Schulden wegen Burg und Stadt Widdern für 8000 kleine Gulden je zur Hälfte an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und an Kraft von Hohenlohe. Beides geht vom Bistum Würzburg zu Lehen. Ausgenommen sind Weingärten bei der Kirche.
Nachdem der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und Kraft von Hohenlohe Burg und Stadt Widdern gekauft haben, treffen sie Vereinbarungen diesbezüglich. Unter anderem sollen Kosten für die Bewachung geteilt und Friede gehalten werden, im Konfliktfall soll der Ort neutral sein; Kraft empfängt seine Hälfte als Lehen vom Bistum Würzburg.
In Merians "Topographia Franconiae" wird Widdern ("Widern") als Dorf bezeichnet.
Widdern gehört heute zum Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg).